Buchungsverfahren

 

Die Festlegung der Buchungszeit erfolgt stundenweise und in der Regel für ein Jahr:

 

Abweichungen, die eine Umbuchung bedingen:

  • Veränderung der Berufstätigkeit der Eltern
  • Korrektur einer Fehleinschätzung des Bedarfs

 

Unerhebliche Abweichungen:

  • Eingewöhnungsphase in den ersten Wochen bzw. Monaten
  • Familienurlaub
  • Krankheit des Kindes
  • Teilnahme des Kindes an Therapiemaßnahmen
  • Alltagsausnahmen: Kindergeburtstag, Besuch, Familienaktionen, keine Lust auf Kindergarten/ Kinderkrippe, etc.
  • Unterschreitungen der Buchungszeit von weniger als einer Stunde täglich oder von bis zu einem Monat
  • Veränderung der familiären Situation

 

Umbuchungen sind dreimal während des Jahres möglich: Im Dezember für Januar, im April für den Zeitraum ab Mai und im September für das nächste Kita-Jahr. Die erste Umbuchung ist kostenfrei, für jede weitere berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 8€.

 

 

 

Aufnahmebedingungen

 

Unsere Kinderkrippe nimmt Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr auf, sofern genügend Plätze vorhanden sind.

Den Kindergarten können Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr besuchen.

​Der Hort ist überwiegend für Kinder ab der Einschulung bis zum Ende der Grundschule.

Die Reihenfolge der Anmeldung beeinflusst die Platzvergabe nicht. Bei der Platzvergabe können wir Sonderwünsche nur bedingt erfüllen.

Die Aufnahme erfolgt nach dem Alter des Kindes. Leitung und Träger behalten sich Ausnahmeregelungen in Notfällen vor.

Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie der Anschrift und der privaten und geschäftlichen Telefonnummern der Leiterin oder ihrer Stellvertreterin unverzüglich mitzuteilen, um in Notfällen erreichbar zu sein.

Alle Angaben der Eltern werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

 

 

Aufsichtspflicht

 

Ihr Kind muss auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte von Ihnen oder einer verantwortungsbewussten Person (Kinder ab 12 Jahren) begleitet werden.  Übergeben Sie uns Ihr Kind an der Gruppentüre.

Falls Ihr Kind nicht von Ihnen selbst abgeholt wird, muss uns dies mitgeteilt werden.

Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Feste, Ausflüge, Wanderungen, usw.) sind die Eltern selbst für ihre Kinder aufsichtspflichtig.

 

 

Versicherungsschutz und Haftung

 

Ihr Kind ist auf dem Weg zur und von der Kindertagesstätte, in der Kindertagesstätte und bei allen Veranstaltungen versichert.

Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene und beschädigte private Gegenstände.

 

Bei Besucherkindern muss eine Erklärung unterschrieben werden, dass bei den Kindern eine private Unfallversicherung vorhanden ist. Die Unfallversicherung der Einrichtung bzw. die private Haftpflichtversicherung der Betreuer trägt hier nicht. 

Ein Besucherkind ist ein Kind von 1 bis 14 Jahren, das ohne Vertrag die Einrichtung unregelmäßig bis zu 20 Tage im Jahr (nur mit vorheriger Absprache mit der Kita-Leitung möglich) besucht und somit keine Förderung durch BayKiBiG erfahren würde.

Dies dient den Eltern und Kindern, die aufgrund sozialer Umstände kurzfristig eine Betreuung benötigen und nicht dem Umgehen eines Vertrages und einer Zahlung der Betreuung.

 

Schüler von 10 bis 18 Jahren haben in unserer Einrichtung die Möglichkeit, ein soziales Praktikum für die Schule (FOS, Mittelschule, Realschule und Gymnasium) durchzuführen. Die Versicherung bei einem schulisch geforderten Praktikum läuft hierbei über die Schule.

Bei freiwilligen Praktika muss ebenfalls ein Formular als Besucherkind ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben in der Einrichtung abgegeben werden.  Freiwillige Praktika während der Ferien dürfen einen Zeitrahmen von 22 Tagen im Betreuungsjahr nicht überschreiten, da dies keine Ferienbetreuung, sondern ein berufliches Praktika ist.

 

Wir freuen uns, den Schülern bei ihrer späteren Berufswahl helfen zu dürfen.

 

 

Abmeldung und Kündigung

 

Kündigung durch die Eltern

Aus wichtigen Gründen können die Eltern das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.

Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Kind in die Schule überwechselt. Für die letzten beiden Monate des Kindergartenjahres vor Übertritt in die Schule ist eine Kündigung nicht zulässig.

                                                                                                                      

Kündigung durch die Kindertagesstätte

Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis zum Monatsende kündigen.

Kündigungsgründe können z.B. sein, wenn das Kind unentschuldigt über einen längeren Zeitraum fehlt, oder wegen wiederholter Nichtbeachtung der, in dieser Konzeption aufgeführten Pflichten der Eltern, oder aber, wenn eine sinnvolle pädagogische Förderung des Kindes nicht mehr möglich erscheint.

 

 

 

 

 

 

Regelung in Krankheitsfällen

 

Bitte setzen Sie uns bei Krankheit, oder bei Abwesenheit des Kindes aus anderen Gründen, baldmöglichst davon in Kenntnis. Melden Sie uns jede ansteckende Krankheit, die Ihr Kind hat, sowie Krankheiten die innerhalb Ihrer Familie auftreten.

 

Lassen Sie Ihr Kind im Zweifelsfall lieber zu Hause und klären Sie mit Ihrem Arzt ab, ob Ihr Kind die Kindertagesstätte besuchen sollte, oder ob es bei ansteckenden Krankheiten innerhalb der Familie als Überträger der Krankheit in Frage kommt.

 

Wir behalten uns vor, Sie bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit zu bitten, vor Übergabe in die Kita den Arzt aufzusuchen und abzuklären, ob Gefahr einer möglichen Übertragung vorliegt.

 

Auch Husten, eine einseitige virusbedingte Bindehautentzündung, Läuse, Durchfall-erkrankungen und Erbrechen sind ansteckend!

 

Nach dem Infektionsschutzgesetz darf ein Kind nach einer ansteckenden Krankheit die Kindertagesstätte erst wieder besuchen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest, bzw. eine Bescheinigung vorliegt!

 

Ausnahme: Bei einmaligem Durchfall und/oder Erbrechen kann das Kind nach einem beschwerdefreien Tag die Kindertagesstätte wieder besuchen.

 

Bei gehäuften Durchfallerkrankungen mehrerer Kinder in der Kindertagesstätte müssen die Kinder zwei  beschwerdefreie Tage aufweisen, bevor sie die Kindertagesstätte wieder besuchen dürfen.

 

 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, denn diese Maßnahmen schützen auch Ihr Kind.